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24.03.2020
Durch die Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Gehört der Besuch bei einem Heilpraktiker dazu? Hier ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. René Sasse (Berufsverbandes Freie Heilpraktiker e.V.) : https://www.heilpraktikerrecht.com/bereiche-des-heilpraktikerrechts/rechtliche-infos-fuer-heilpraktiker-zum-corona-virus/patienten-und-ausgangssperre/
Weitere Informationen über die Möglichkeit eines Bereitschaftsdienstes liefert der VFP: https://www.vfp.de/aktuelles/news/1501-freie-therapeuten-bleiben-im-einsatz-bereitschaftsdienst.html