Die Praxis der Zukunft

Die Digitalisierung verändert die Beziehung zwischen Heilberulfer und Patienten.

Neue rechtliche Regelungen, wie das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Digitale Versorgungs Gesetz (DVG) und das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) werden den Praxisalltag ebenfalls stark verändern.

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Am 11. Mai 2019 trat das Terminservce- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft [1].

Ziel des TSVG ist es, dass sich die Versorgung verbessert indem Patienten schneller Arzttermine bekommen und sich die Leistungen der Krankenkasse verbessern [1].

Konkret soll dies mit Hilfe des Ausbaus von Terminservicestellen geschehen, dies als zentrale Anlaufstellen für Patienten dienen und rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Bis Januar 2020 sollen die Terminservicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt werden [1]. In Akutfällen sollen Patienten spätestens ab Januar 2020 auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen, Notfallambulanzen oder Krankenhäuser vermittelt werden. Auch im psychotherapeutischen Bereich soll die Wartezeit bei Akutbehandlung maximal 2 Wochen betragen. Weiter sollen Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können.

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Darüber hinaus müssen KVs in unterversorgten Gebieten eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten [1].

Bis 2021 sollen zudem alle Krankenkassen dazu verpflichtet werden, für Ihre Patienten ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Niedergelassene Ärzte werden künftig mehr Sprechstunden anbieten müssen (je nach Fachrichtung mind. 5 bzw. 25 Stunden pro Woche) [1].

Für Zusatzangebote werden Ärzte künftig belohnt, z. B. in Form eines Zuschlages bei erfolgreicher Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch den Hausarzt, Leistungen in den offenen Sprechstunden, für neue Patienten oder übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt, usw.

Auch die Praxen an sich sollen digitaler werden: Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

Weiter dürfen Krankenkassen digitale Anwendungen (Apps) als Angebot für Ihre Versicherten nutzen.

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Das Digitale Versorgungs Gesetz (DVG)

Mitte Mai, kurz nach Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf für das “Digitale Versorgung Gesetz” (DVG) zur besseren Versorgung durch Digitalisierung und Innovation vor. Mit dem DVG sollen unter anderem: Versicherte einen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen sowie die Eintragung in die elektronische Patientenakte Ihrer Ärzte erhalten und die Videosprechstunde Alltag werden [2].

Bis März 2020 sollen sich alle ärztlichen Praxisinhaber an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen haben, danach drohen Honorarkürzungen von 2,5 %.

Belohnt werden dagegen Ärzte, die Videosprechstunden anbieten. Sie dürfen über dieses Angebot auf Ihrer Webseite informieren und sollen leichter gefunden werden können.

Insgesamt soll weniger Papier in den Praxen entstehen. Nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG) und dem E-Rezept (GSAV) soll nun auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverodnung kommen [2].

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Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Das GSAV wird voraussichtlich im Juli 2019 in Kraft treten. Eine der Regelungen betrifft das eRezept. Rezepte können und sollen in Zukunft nicht mehr auf Papier gedruckt werden, sondern elektronisch in die Apotheke übermittelt werden. Dies soll Zeit und Wege sparen, insbesondere bei der Videosprechstunde und dafür sorgen, dass Wechselwirkung von Medikamenten schneller erkannt werden [3].

Nach Inkrafttreten des des GSAV bleiben 7 Monate für Apotheker und Krankenkassen, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezeptes zu schaffen [3].

 

[1] Bundesministrium für Gesundheit (2019). Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte. Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Online abrufbar unter: https://tinyurl.com/ycs34fnu (Stand: 06.06.19).

[2] Bundesministrium für Gesundheit (2019). Ärzte sollen Apps verschreiben. Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Online abrufbar unter: https://tinyurl.com/yx98o4xs (Stand: 06.06.19).

[3] Bundesministrium für Gesundheit (2019). Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Online abrufbar unter: https://tinyurl.com/y6533qka (Stand: 06.06.19).

Die Patienten der Praxis der Zukunft

Werden Ärzte, Psychologen und andere Heilberufler in der Zukunft arbeitslos? Nein, Dr. Boris Bogan, Arzt und ehemaliger Strategieberater bei McKinsey glaubt dies nicht. In seinem Buch “MedRevolution” beschäftigt er sich mit den Möglichkeiten, Chancen und Grenzen der digitalen Zukunft. Seiner Auffassung nach, werden in den Praxen häufiger Patienten mit schweren Krankheiten und Krankheitsverläufen zu finden sein, sowie Menschen, denen persönliche Interaktionen wichtig sind. Dagegen werden Patienten mit leichten Krankheitsverläufen und gut behandelbaren Erkrankungen weniger werden. Dies wiederum wird eventuell dazu führen, dass Heilberulfer mehr Zeit für Ihre Patienten haben werden.