Adobe Stock | © visivasnc
“Förderung unternehmerischen Know-hows”
Das neue Förderprogramm der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) “Förderung unternehmerischen Know-hows” ist eine Zusammenfassung der bisherigen Programme: „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“.
Das Förderprogramm richtet sich jedoch an Unternehmen und Heilberufler, die schon gegründet sind. Antragsberechtigt sind somit Unternehmen und Heilberufler:
- die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Wenn Sie als Heilberufler dieses Angebot nutzen möchten, sollten Sie beachten, das folgende Beratungen zum nicht gefördert werden:
- “Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.”
Sie können sich allerdings allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung wahrnehmen.
Wenn Ihre Praxis bereits drei Jahre existiert, Sie also zu der Gruppe der Bestandsunternehmen gehören, dürfen Sie pro Beratungsschwerpunkt maximal fünf Tage in Anspruch nehmen. Dabei müssen die Beratungstage jedoch nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können zudem außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Wenn Sie noch zu der Gruppe der Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten gehören, kann die Beratungsmaßnahme über den gesamten Förderzeitraum von maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.
Dabei können alle Gruppen bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen.
Damit Sie die Förderung erhalten, müssen Sie beachten, dass die jeweilige Fördermaßnahme als Einzelberatung durchgeführt werden muss, Seminare oder Workshops werden also nicht berücksichtigt. Ihr Berater muss dann in einem schriftlichen Beratungsbericht die Beratungsleistung dokumentieren.
Über die allgemeine Beratung hinaus, werden zusätzlich sogenannte “Spezielle Beratungen” gefördert. Diese können Sie beantragen wenn Sie:
- als Frauen die Praxis führen.
- als PraxisinhaberIn einen Migrationshintergrund haben
- als PraxisinhaberIn eine anerkannter Behinderung haben.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Die Höhe der Förderung beträgt je nach Bundesland und Unternehmensart zwischen 50 % und 80 %. (zwischen 1.500 und 3.200 €).
Wenn Sie die Chance nutzen und die Förderung in Anspruch nehmen wollen, sind folgende Schritte zu tätigen:
1. Bevor Sie einen Antrag stellen können müssen Sie, wenn Sie in Gruppe Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten gehören, ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Wenn Sie in die Gruppe der Bestandsunternehmen gehören, ist es Ihnen freigestellt, ob Sie dieses Informationsgespräch in Anspruch nehmen wollen.
2. Nach dem Informationsgespräch haben Sie max. drei Monate zeit bis zur Antragstellung.
3. Den Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können Sie nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Zudem müssen Sie im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung Ihres Eigenanteils nachweisen (Die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss).
4. Nachdem Sie Schritt 1-3 durchlaufen haben, prüft die eingeschaltete Leitstelle vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend werden Ihre Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weitergeleitet.
5. Nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Auch eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Beachten Sie: Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
6. Spätestens sechs Monate nach dem Sie das Informationsschreibens erhalten haben, müssen Sie der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:
- Ausgefülltes und vom Ihnen eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Vom Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU–KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
- Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (wenn Sie der Gruppen Jungunternehmer oder Unternehmen in Schwierigkeiten angehören)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
Für nähere Informationen klicken Sie hier.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zudem Veranstaltungen rund um das Förderprogramm an.