Adobe Stock | © Robert Kneschke
Arztbewertungsportale: Sie haben keinen generellen Anspruch auf das Löschen von Einträgen
Sie sind Arzt und werden in einem frei zugänglichen Internetportal bewertet? Dann haben Sie keinen Anspruch darauf, dass ein Eintrag gelöscht wird. So urteilte das Landgericht Wiesbaden und das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main bei einer Klage einer niedergelassenen Ärztin gegen das Arztempfehlungs- und Bewertungsportal Jameda (Az.: 16 U 125/11).
Die Begründung: Als niedergelassener Arzt müssen Sie sich dem Wettbewerb und den damit verbundenen Marktmechanismen stellen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit Bewertungen in öffentlich zugänglichen Quellen abzugeben. Besondere Bedeutung erhält dieser Wettbewerb vor dem Hintergrund, dass Patienten das Recht auf eine freie Arztwahl haben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst nach Sicht des Gerichts dabei auch die Möglichkeit anonyme Bewertungen abzugeben.
Den vollständigen Artikel erhalten Sie unter: ARZTBEWERTUNGSPORTALE: Kein Anspruch auf Löschen von Einträgen. (2012). Deutsches Aerzteblatt International, 109(14), A681 oder auf der Online Seite des Ärzteblattes.
Sie kennen andere interessante Berichte, die sie als wissenswert für Ihre Kollegen einschätzen und die wir in unserem Informationsblog erwähnen sollten? Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular: https://www.wbsin.de/