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Fördermöglichkeiten der KVBB
Zur Abwendung und Vermeidung einer drohenden medizinischen Unterversorgung hat die KVBB 3 Fördermöglichkeiten aufgelegt:
- Umsatzgarantie: Sollten Sie eine eine bestehenden Praxis in einer Region mit festgestellter Unterversorgung übernehmen, wird Ihnen eine Umsatzgarantie in Höhe von zwei Drittel des Durchschnittsumsatzes je Quartal der Fachärzte der gleichen Arztgruppe gewährt.
- Sicherstellungszuschlag: In Regionen mit festgestellter bestehender Unterversorgung erhalten Vertragsärzte bei der Übernahme einer Praxis ein Zuschuss in Höhe von 25.000 €, bei einer Praxisneugründung einen Zuschuss in Höhe von 20.000 €, bei Weiterführung einer Praxis in Form einer Zweigpraxis einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € und bei der Errichtung einer Praxis in Form einer Zweigpraxis einen Zuschuss in Höhe von 7.500 €. In Regionen mit festgestellter drohender Unterversorgung erhalten Vertragsärzte einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € und bei der Übernahme einer Praxis und einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € bei der Weiterführung einer Praxis in Form einer Zweigpraxis.
- zusätzlich können Ärzte in Regionen mit bestehender oder drohender Unterversorgung einen Investitionskostenzuschuss beantragen.
Mehr Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie Regionen mit drohender oder bestehender medizinischer Unterversorgung erhalten Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg