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Impressum für Tierärzte
Die Informationen zu einem richtigen Impressum für Tierärzte ist schwer zu finden. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema „Impressum für Tierärzte“ hat jedoch die Tierärztekammer Hamburg auf Ihrer Homepage zusammengestellt.
Das Telemediengesetz (TMG)
Insbesondere weißt die Tierärztekammer auf die Bedeutung des Telemediengesetzes (TMG) hin, das unter anderem die Impressumspflicht von Internetangeboten regelt. Dieses Gesetz ist die wichtigste Grundlage des Internetrechts. Hier werden die Rahmenbedingungen von Angeboten geregelt, die kein Rundfunk sind oder die aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Rundfunk nicht bereits vom Rundfunkstaatsvertrag erfasst sind. Die Transparenzbestimmungen des Telemediengesetzes dienen zudem der Bekämpfung von Spam und bestimmen Datenschutz und Haftungsregelungen von Providern. Welche Angaben die Betreiber einer Webseite machen müssen, hängen unterscheiden sich je nach Beruf und Gesellschaftsform. Die maßgeblichen Vorschriften hierfür finden sich im § 5 TMG sowie im § 55 RStV, Befolgen die Betreiber einer Webseite die Vorschriften nicht, handeln sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € rechnen. Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können die Folgen sein.
Die Gesamtausgabe des Telemediengesetzes finden Sie -auch als PDF- auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz .
Die Tierärztekammer Hamburg führt folgende Punkte als notwendige Informationen auf der Webseite an:
- Vollständige Firmenbezeichnung, der Namen und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Bei Einzelunternehmen sind im gewissen Umfang ergänzende „Phantasienamen“ erlaubt, z.B. „Tierarztpraxis Mustestadt“.
Bei juristischen Personen müssen zusätzlich die Rechtsform des Vertretungsberechtigten, also sämtliche Geschäftsführer (GmbH, UG) bzw. Vorstände (AG) angegeben werden. - Alle Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, daher sind die Angaben von Telefon, Fax, E-Mail Adresse, Homepage zwingend notwendig.
- Ggf. das Handels- oder Partnerschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.
- Angaben zur Aufsichtsbehörde / Kammer:
a) Zuständige Kammer, hier: Tierärztekammer Hamburg
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung (Tierarzt) und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind, d.h. entweder Angabe der genauen Fundstelle oder Verlinkung.
– Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) (14.12.2005,
i.d.F. v. 19.07.2012)
– Berufsordnung der Tierärztekammer Hamburg (i.d.F. v. 28.02.2013)
– Fundstellen der berufsrechtlichen Regelungen:
Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (S. 254)
oder
direkter Link zur Homepage der Tierärztekammer Hamburg:
www.tieraerztekammer-hamburg.de/gesetze.html - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID) nach § 27a Umsatzsteuergesetz ggfs. Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung. Die UST-ID besteht aus dem Kürzel DE und 9 Ziffern, sie ist nicht die Steuernummer!
- Bei journalistisch-redaktionellen Texten auf der Homepage den inhaltlich Verantwortlichen gemäß § 55 RSTV mit Name und Anschrift (falls abweichend von Praxisadresse).
- Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung.
- Haftungsausschluss bei externen Links (Wirkung umstritten).
- Die Angaben müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Begriffe wie „Impressum“, „Information“ oder „Kontakt“ gelten inzwischen als eindeutiger Hinweis für die Anbieterkennzeichnung. Diese muss mit maximal 2 Klicks erreichbar sein. (2-Klick-Regel).
- Auch eine Facebookseite benötigt ein Impressum, bzw. an jederzeit ersichtlicher Stelle eine Verlinkung zum Impressum der eigenen Webseite. Da Facebook öfters sein Design ändert, muss das Impressum bzw. die Verlinkung immer angepasst werden. Impressum-Apps gelten als unsicher, da sie nicht bei allen mobilen Endgeräten angezeigt werden.
- Falls Sie Daten über ein Formular erheben, ein Besuchertrackingsystem (google-analytics) einsetzen oder Social media-Plugins (einen „Like-Button“ o.ä.) eingebunden haben, erheben Sie personenbezogene Daten, die mitteilungspflichtig sind.
Dabei müssen die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Über alle Angaben gehört folgender Hinweis:
„Anbieterkennzeichnung gem. § 5 Telemediengesetz (TMG)“
Tierarztspezifische Angaben
Auf wichtige tierarztspezifische Angaben weißt Lauer (2012)* hin. Demnach müssen Tierärzte zusätzlich zu den geforderten Angaben im TMG
- die gesetzliche Berufsbezeichnung (Tierärztin oder Tierarzt),
- den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
- die zuständige Landestierärztekammer mit einem Link auf die Berufsordnung
- und – falls vorhanden – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Von der Angabe der allgemeinen Steuernummer rät Lauer (2012)* ab, da diese zum einen als eine Art PIN beim Finanzamt dient und dadurch einen Datenmissbrauch ermöglicht und zum anderen gesetzlich auch nicht gefordert ist.
Zudem führt Lauer an, dass Tierärzte in Ihrem Impressum Angaben zu Ihrer Berufshaftplichtversicherung angeben müssen. Grundlage hierfür ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), die u. a. besagt, dass alle Dienstleister ihre Berufshaftpflichtversicherung angeben müssen(§ 2 Abs. 11). Die Ausnahme, wonach „Gesundheitsdienstleister“ diese Angaben nicht machen müssen, gilt der Europäischen Kommission dabei nicht für Tierärzte.
Auf unseren Vorlagen für eine Tierarztpraxis haben wir für Sie ein Musterimpressum erstellt: Vorlage 10 und Vorlage 11
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Sie können sich das PDF mit allen Informationen der Tierärztekammer Hamburg hier herunterladen oder auf der Seite der Tierärztekammer Hamburg.
[pdf_attachment file=“1″ name=“Wie muss ein Impressum aussehen? (Stand 2013)“]
*Lauer, C. (2012). Praxis-Marketing mit Facebook–darauf sollten Sie achten. veterinär spiegel, 22(04), 197-199.